Seit Februar 2016 neue Reglung zum Thema Datenschutzerklärung.
Bereits im Februar 2016 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten. Eigentlich soll dieses neue Gesetz helfen, Datenschutzverstöße im Netz besser zu verfolgen und Verbraucher vor unseriösen Unternehmen zu schützen. In der Praxis bedeutet das aber: Fast alle Webseitenbetreiber ohne korrekte Datenschutzerklärung können nun abgemahnt werden.
Wer ist von den Neuregelungen betroffen?
Nicht nur Unternehmer oder Online-Shops, sondern jeder Webseitenbetreiber muss nun mit Abmahnungen rechnen, wenn er keine oder eine unvollständige Datenschutzerklärung auf seiner Webseite eingebunden hat.
Was müssen Seitenbetreiber jetzt tun?
Jeder Seitenbetreiber, der personenbezogene Daten auf seiner Seite verarbeitet, muss ab sofort über eine korrekte und aktuelle Datenschutzerklärung verfügen, die all diese Punkte vollständig abdeckt. Sonst drohen Abmahnungen!!!
Von vielen unbemerkt!
10. Juli 2017 · admin_tempus · 1 Min. Lesezeit
Das könnte Sie auch interessieren.
Ihre Website wird häufiger gezeigt als je zuvor.
Und genau das ist das Problem. Warum mehr Sichtbarkeit weniger Kunden bedeuten kann – und was der Mittelstand...
WeiterlesenVon „gefunden werden“ zu „empfohlen werden“ Warum sich gerade nicht nur die Technik verändert, sondern die gesamte Logik,...
WeiterlesenFindet die KI Ihre Website?
Warum Sichtbarkeit 2026 völlig neu gedacht werden muss – und warum das für Ihr Unternehmen eine echte Chance...
WeiterlesenBereit für Ihr nächstes Projekt?
Lassen Sie uns gemeinsam die perfekte Lösung für Ihr Unternehmen entwickeln.