Barrierefreiheit ist jetzt Pflicht – und die ersten Abmahnungen sind da

Seit Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Gut ein Jahr später zeigt die Bilanz: Die meisten mittelständischen Websites sind weiterhin nicht konform – und die ersten Abmahnwellen rollen.

Liebe Kundinnen und Kunden,

vielleicht haben Sie das Thema bisher als „betrifft uns nicht“ abgehakt. Verständlich – aber riskant. Denn die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have mehr, sondern geltendes Recht. Und sie betrifft mehr Unternehmen, als viele denken.

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz verpflichtet vor allem Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten: Onlineshops, Buchungssysteme, Banking-Apps, E-Books, Ticketportale. Aber auch klassische Unternehmenswebsites mit Shop- oder Bestellfunktion fallen darunter.

Kleine Ausnahme: Mikrounternehmen (unter 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. € Umsatz) sind bei reinen Dienstleistungen befreit – nicht aber bei Onlineshops. Wer online verkauft, muss liefern.

Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?

Die technische Grundlage bildet die WCAG 2.1 (Level AA). In der Praxis heißt das:

  • Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Tastaturbedienbarkeit – die gesamte Website muss ohne Maus funktionieren
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • Klare Struktur mit sauberen Überschriften und Formular-Labels
  • Verzicht auf reine Farbcodierung (z. B. „Pflichtfelder sind rot markiert“)
  • Eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung

Warum sich das auch ohne Abmahnung lohnt

Barrierefreiheit ist kein bürokratischer Selbstzweck. Rund 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung. Dazu kommen Millionen ältere Menschen, die von größeren Schriften, klaren Kontrasten und einfacher Bedienung profitieren.

Und es gibt einen Nebeneffekt, den viele unterschätzen: Barrierefreie Websites sind technisch sauberere Websites. Klare Struktur, Alternativtexte, semantisches HTML – genau das, was auch Google und KI-Systeme belohnen. Barrierefreiheit und Sichtbarkeit sind zwei Seiten derselben Medaille.

Was Sie jetzt tun sollten

1. Prüfen lassen: Ein professioneller Audit zeigt, wo Ihre Website steht. 2. Priorisieren: Nicht alles muss sofort perfekt sein – aber die kritischen Barrieren (Kontraste, Tastatur, Formulare) sollten zuerst fallen. 3. Erklärung veröffentlichen: Die Barrierefreiheitserklärung ist Pflicht und signalisiert: Hier hat sich jemand Gedanken gemacht.

Unser Angebot

Wir prüfen Ihre Website auf Barrierefreiheit und setzen die nötigen Anpassungen um – von der Kontrastkorrektur bis zur vollständigen Barrierefreiheitserklärung. Sprechen Sie uns an, bevor es andere tun.

#Barrierefreiheit #BFSG #Mittelstand #Recht #Webdesign
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Inhabergefuehrte Agentur fuer Webdesign, WordPress-Entwicklung und KI-Schulungen aus Meissen. Erik Schliwa & Stefan Zimmermann beraten Sie persoenlich.

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