Seit Februar 2016 neue Reglung zum Thema Datenschutzerklärung.
Bereits im Februar 2016 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten. Eigentlich soll dieses neue Gesetz helfen, Datenschutzverstöße im Netz besser zu verfolgen und Verbraucher vor unseriösen Unternehmen zu schützen. In der Praxis bedeutet das aber: Fast alle Webseitenbetreiber ohne korrekte Datenschutzerklärung können nun abgemahnt werden.
Wer ist von den Neuregelungen betroffen?
Nicht nur Unternehmer oder Online-Shops, sondern jeder Webseitenbetreiber muss nun mit Abmahnungen rechnen, wenn er keine oder eine unvollständige Datenschutzerklärung auf seiner Webseite eingebunden hat.
Was müssen Seitenbetreiber jetzt tun?
Jeder Seitenbetreiber, der personenbezogene Daten auf seiner Seite verarbeitet, muss ab sofort über eine korrekte und aktuelle Datenschutzerklärung verfügen, die all diese Punkte vollständig abdeckt. Sonst drohen Abmahnungen!!!
Von vielen unbemerkt!
10. Juli 2017 · admin_tempus · 1 Min. Lesezeit
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